Verein „education suisse“

Statuten education-suisse.org = Bildung-für-alle.ch

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Statuten education suisse
Vereinsstatuten edu-ch 2011.pdf
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Art. 1 Name und Sitz

 

Unter dem Namen education suisse (education-suisse.org + Bildung-für-alle.ch) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 4500 Solothurn.

Der Verein ist nicht gewinnorientiert.

 

Art. 2 Zweck und Ziel

 

Der Verein „education suisse“bezweckt die juristische Trägerschaft von „education-suisse.org

(auch Bildung-für- alle.ch), einem nationalen Projekt zur Umsetzung kostenloser und freizugänglicher Bildungsmedien für alle Lerninteressierten.
„education suisse“ versteht sich als Partner von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Institutionen im Bereich freier Zugang zu Bildungsinhalten für alle. Der Verein fördert, initiert und vernetzt freie Bildungsmaterialien und bietet eine Plattform für lebenslanges Lernen und ist so auch für sozial Schwächere, Arbeitslose und SeniorInnen frei zugänglich!
„education suisse“ fördert das Gespräch zwischen SchülerInnen, Eltern, Schulen und staatlichen Organen.

 

Art. 3 Mittel

 

education suisse“ finanziert sich aus Beiträgen der öffentlichen Hand, sowie von Stiftungen, GönnerInnen, Legaten, Sponsoren und Mitgliederbeiträgen.

 

Art. 4 Mitgliedschaft

 

Mitglieder des Vereins „education suisse“ können natürliche und juristische Personen werden, welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind. Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


Art. 5 Pflichten Mitglieder

 

Jedes Mitglied bezahlt seinen Jahresbeitrag und verpflichtet sich die Statuten und Reglemente, so wie die Beschlüsse des Vereins einzuhalten

 

Art. 6 Austritt / Ausschluss

 

Die Mitgliedschaft erlischt durch: Austritt oder Ausschluss, ebenso Todesfall/Auflösung jurist.Mitglieder.

Der Austritt kann per Mail mit Gegenbestätigung oder mit eingeschiebenem Brief erklärt werden. Er kann nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per 31. Dezember erfolgen. Der Ausschluss kann vom Vorstand ohne Angabe der Gründe gegen jedes Mitglied, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die Interessen des Vereins schädigt, ausgesprochen werden.

Eine Rekursmöglichkeit an die Generalversammlung besteht nicht.

Art. 7 Organe

 

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, Vorstand und Revisoren.

 

Art. 9 Geschäftstätigkeiten


Der Vorstand überwacht die Kosten für Hosting, Technik und Administration.

Er kann Beiträge an Bildungsprojekte- und Contentprojekte bewilligen und spezielle Arbeitsgruppen bilden, soweit es die Finanzen des Vereins ermöglichen.

Die Vereinsarbeit des Vorstandes und der Mitglieder ist ehrenamtlich.

Art. 8 Generalversammlung

 

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten sechs Monate

des Jahres statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt per Mail unter Einhaltung einer Frist von mindestens 20 Tagen durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden. Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens zwei Wochen im Voraus per Mail an den Präsidenten zu richten.

Die Aufgaben und Kompetenzen der GV sind folgende: Genehmigung der Jahresrechnung, Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder, Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder, Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins.

 

Art. 9 Vorstand

 

Der Vorstand wird von der GV auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Er konstituiert sich selbst.

Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.

Er wird einberufen auf Antrag des Präsidenten oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes.

Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid. Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus, ergänzt sich der Vorstand von selbst.

Solche Wahlen sind an der nächsten Hauptversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

 

Der Vorstand setzt sich in der Regel zusammen aus:

PräsidentIn, VizepräsidentIn, AktuarIn, KassierIn, 1-3 bildungsinteressierte BesitzerInnen

Dem Vorstand stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Es sind dies insbesondere: Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen, Ausarbeiten von Statuten, Prüfen von Anträgen und Reglementen, begutachten und bewilligen der eingereichten Projekte, Festsetzung von Projektförderbeiträgen, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.

 

Art. 10 Vereinsvermögen

 

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten.

Das Vermögen des Vereins bildet sich aus den Mitgliederbeiträgen, Überschüssen der

Betriebsrechnung, aus allfälligen Schenkungen, Veranstaltungsbeiträgen und Vermächtnissen.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.

 

Art. 11 Statutenänderung und Auflösung

 

Für die Statutenänderung ist die Anwesenheit von mindestens drei Vierteln aller Mitglieder

erforderlich. Für die Annahme eines solchen Antrages ist Dreiviertel-Mehrheit notwendig.

Erreicht die Zahl der Stimmberechtigten die erforderliche Wähler-Verhältniszahl nicht, so

ist innerhalb von sechs Wochen eine zweite Generalversammlung mit den gleichen

Traktanden einzuberufen. Diese ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder.

Im Falle der Auflösung des Vereins bestimmt die Generalversammlung über die Aufteilung

des Liquidationserlöses. Das noch aktive Vereinsvermögen wird einem nonprofit Verein / Stiftung mit ähnlicher Zielsetzung überwiesen.

 

Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Gründerversammlung genehmigt.

Solothurn, den 19.4.2011

 

Tagungspräsidentin Anna Kleiner Gewählter Präsident Jürg Krämer

 

Gründungsmitglieder edu-ch

Urs Günther / Markus Zimmermann / Sebastian Walter

Gründungsversammlung

Tagesordnung 19.4.2011 Gründungsprotokoll 19.4.2011

education-suisse.org

 

 

1. Protokollführer bestimmt (Markus Zimmermann)

2. Versammlungsleitung wählen (Tagungspäsidentin Anna Kleiner)

3. Einfache Geschäftsordnung beschließen,  einfache Mehrheit

4. Willen zur Vereinsgründung abstimmen! (formaler Akt)

5. Statuten diskutiert und beschlossen

 6. Abstimmung Name, Wahlmöglichkeiten

     Parteiname, Parteikürzel edu-ch und logo

7. Vorstand gewählt, gemäss Vorstandsliste

Vorstand wird vorgestellt und gewählt gemäss Liste!

 

Vereinsprogramm beschließen Priorisierung der folgenden Projekte

a) Bildungsinhalte  freie Inhalte ausbauen+bekannt machen

b) Lernstudios mit sozialen Richtlinen

 

 Unterzeichnung der Statuten und des Protokolls

 

Solothurn 19.4. 2011

 

Die Gründungsmitglieder

 

Jürg Krämer, Anna Kleiner, Markus Zimmermann, Urs Günther, Sebastian Walter